peter Peter Stolle
Dabei seit: 10.12.2007 Beiträge: 4
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- Abklärung der Krankenversicherung, des zu erwartenden Betreuungsumfanges, und dessen Finanzierung, etc.
- Abklärung der Gesundheitsvorsorge (Impfungen), Diätvorschriften und Reisefähigkeit bei Thrombosegefahr, Flugangst, etc.
- Für Unfälle, Krankheitsausbrüche oder -rückfälle, sowie für psychische Krisen können entsprechende Maßnahmen vorbereitet werden: von der Erste-Hilfe-Leistung bis zur langfristigen Versorgung (Palliativmedizin im Rahmen einer Hospizsituation)
- für den Fall vorübergehender oder anhaltender Einschränkung der Geschäftsfähigkeit können Regelungen (Vorbereiten eines ehrenamtlichen, innerfamiliären oder professionellen Vermögensverwalters oder Sachwalters) vereinbart werden.
[Dieser Beitrag wurde 3mal bearbeitet, zuletzt am 13.12.2007 um 01:01.]
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